Planen Sie einen Urlaub mit Ihrem Kind, reisen aber alleine ohne den anderen sorgeberechtigten Elternteil, mit den Enkelkindern oder als Jugendleiter? An vielen internationalen Grenzen und Flughäfen fordern Grenzbeamte eine schriftliche Reisevollmacht bzw. Einverständniserklärung für das Kind. Fehlt dieses Dokument, kann die Ausreise verweigert oder die Einreise im Zielland blockiert werden, um den Verdacht einer Kindesentziehung auszuschließen.
💡 Wichtig für 2026: Wann wird die Vollmacht streng kontrolliert?
Besonders strenge Kontrollen gibt es bei Einreisen nach Großbritannien, Bosnien-Herzegowina, Südafrika, Kanada, Marokko sowie bei Flugreisen innerhalb und außerhalb des Schengen-Raums, wenn das Kind einen anderen Nachnamen trägt als die Begleitperson.
1. Warum verlangen Behörden eine Reisevollmacht für Minderjährige?
Die internationale Grenzpolizei und die Bundespolizei in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Verdacht auf grenzüberschreitende Kindesentführung oder unbefugte Ausreise vorzubeugen. Reist ein minderjähriges Kind (unter 18 Jahren) nur mit einem Elternteil, mit Verwandten (z. B. Großeltern, Tante) oder mit Freunden, muss nachgewiesen werden, dass alle sorgeberechtigten Personen der Reise ausdrücklich zugestimmt haben.
Typische Reiseszenarien, bei denen eine Reisevollmacht nötig ist:
- Alleinreisender Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht: Einverständnis des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich.
- Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamts (Sorgerechtsnachweis) mitführen.
- Großeltern, Paten oder Freunde der Familie: Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.
- Klassen- oder Vereinsfahrten (Sportvereine, Pfadfinder): Vollmacht an die verantwortlichen Betreuer.
- Allein reisende Jugendliche: Schriftliche Erlaubnis der Eltern für die unbegleitete Flug- oder Bahnreise.
2. Was muss eine vollständige Reisevollmacht enthalten?
Um an der Grenzkontrolle reibungslos akzeptiert zu werden, sollte die Einverständniserklärung zweisprachig verfasst sein (Deutsch und Englisch, bei Reisen nach Lateinamerika oder in frankophone Länder zusätzlich Spanisch bzw. Französisch). Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
| Erforderliche Angabe | Details & Nachweise | Wichtigkeit |
|---|---|---|
| Personalien des Kindes | Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Reisepass-/Ausweisnummer | Zwingend |
| Daten der Begleitperson(en) | Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, Ausweisnummer, Verwandtschaftsverhältnis | Zwingend |
| Reisezeitraum & Reiseziel | Genaue Reisedaten (von/bis), Zielland, Aufenthaltsort bzw. Hoteladresse | Zwingend |
| Unterschrift(en) der Sorgeberechtigten | Originalunterschrift + Kopie der Personalausweise der Unterzeichner | Zwingend |
| Medizinische Notfallvollmacht | Befugnis zur Entscheidung über medizinische Erstversorgung im Notfall | Dringend empfohlen |
3. Ist eine notarielle Beglaubigung der Reisevollmacht erforderlich?
In den meisten europäischen Reisezielen (Italien, Spanien, Griechenland, Frankreich, Österreich) reicht eine formlose, eigenhändig unterschriebene Einverständniserklärung zusammen mit Ausweiskopien der Eltern völlig aus. Es gibt jedoch Länder, die eine amtliche Beglaubigung (Bürgeramt oder Notar) oder eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher verlangen:
- Amtliche Beglaubigung im Bürgeramt (ca. 5–10 €): Oft ausreichend für osteuropäische Länder und Reiseländer im Nahen Osten.
- Notarielle Beglaubigung mit Haager Apostille: Häufig gefordert für Reiseländer in Südamerika, Südafrika sowie Teilen Asiens.
- Geburtsurkunde des Kindes: Führen Sie immer eine internationale Geburtsurkunde (mehrsprachiger Auszug) im Original oder als beglaubigte Kopie mit.
4. Checkliste für Alleinerziehende und getrennte Eltern
Wenn Eltern getrennt leben, aber das gemeinsame Sorgerecht (gemeinsame elterliche Sorge nach § 1629 BGB) besitzen, gilt folgende rechtliche Differenzierung:
- Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung: Reisen in Krisengebiete, Fernreisen oder Reisen in Länder ohne Auslieferungsabkommen bedürfen stets des gegenseitigen Einverständnisses beider Elternteile.
- Angelegenheiten des täglichen Lebens: Ein gewöhnlicher 14-tägiger Pauschalurlaub an der Ostsee oder auf Mallorca gilt meist als Angelegenheit des täglichen Lebens, dennoch wird an Flughäfen zur Vermeidung von Verzögerungen stets die schriftliche Einverständniserklärung verlangt.
- Was tun, wenn der Ex-Partner die Unterschrift verweigert? Liegt kein triftiger Grund (z. B. Gefährdung des Kindeswohls) vor, kann das Familiengericht im Eilverfahren die Zustimmung des anderen Elternteils für die konkrete Urlaubsreise ersetzen.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt der Personalausweis für Kinder oder ist ein Reisepass nötig?
Seit Januar 2024 gibt es den alten Kinderreisepass nicht mehr. Kinder jeden Alters benötigen für Reisen innerhalb der EU einen regulären Personalausweis (Gültigkeit 6 Jahre) und für Reisen außerhalb der EU einen elektronischen Reisepass (ePass mit Chip).
Müssen Großeltern bei der Reise mit Enkeln Dokumente vorweisen?
Ja. Großeltern sollten immer die von beiden Eltern unterschriebene Reisevollmacht, Kopien der elterlichen Personalausweise, die internationale Geburtsurkunde des Kindes sowie die Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen.
In welcher Sprache sollte die Vollmacht geschrieben sein?
Am besten zweisprachig Deutsch-Englisch. Bei Reisen in den spanischen oder französischen Sprachraum empfiehlt sich eine spanische bzw. französische Übersetzung, um Missverständnisse bei lokalen Behörden zu vermeiden.